Zurück auf Feld eins

Story

Publiziert: 21. Juni 2023

Zurück auf Feld eins: Die über 50 Jahre alte Signal Bahn darf nicht ersetzt werden. 
Nach zweieinhalb Jahren hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden: Die anno 1972 in Betrieb genommene Signal Bahn in St. Moritz-Bad darf nicht durch die jahrelang geplante und vom Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigte, moderne 10er-Gondelbahn ersetzt werden. Der negative Entscheid bedeutet für die Engadin St. Moritz Mountains AG «zurück auf Feld eins» – nach 8 Jahren Planung sowie 5 Millionen Franken Kosten. 

Die von der Engadin St. Moritz Mountains AG mit Spannung erwartete Reaktion aus Lausanne entpuppte sich vor wenigen Tagen als dicke Post. Denn nach Erhalt des 30-seitigen Urteils musste sie feststellen, dass das Bundesgericht weder den Entscheidungen der Vorinstanzen, dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem Bundesamt für Verkehr (BAV), folgte, noch die Vorgaben der Fachgremien, beispielsweise des Dachverbands der Behindertenorganisationen Schweiz, einbezog.

Mehrere Punkte sind für die Bergbahnunternehmung nicht nachvollziehbar. So wurde der Entscheid der Bündner Regierung betreffend Gewässerraum ignoriert. Und obwohl die mächtige Bergstation einem deutlich kleineren Bau gewichen sowie die derzeit 40 Meter hohe Stütze durch eine 10 Meter hohe - und damit über den Baumwipfeln nicht sichtbare - Stütze ersetzt worden wäre, bemängelte das Bundesgericht den Eingriff in das Landschaftsbild. Ebenso wurde der Schutz des Waldes höher gewichtet als der von der Bewilligungsbehörde aufgrund des Brandschutzes für die neue Signal Bahn verlangte Eingriff.


Alte und neue Signal Bahn: So geht’s weiter.
«Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und legen nach einer eingehenden Analyse von dessen Folgen das weitere, für uns sinnvolle Vorgehen bezüglich eines Signal Bahn-Ersatzes fest.», erklärt Markus Meili, Geschäftsführer der Engadin St. Moritz Mountains AG. Die Rahmenbedingungen für den weiteren Betrieb der über 50-jährigen Pendelbahn hängen stark vom Zeithorizont und von den damit verbundenen Vorgaben der Aufsichtsbehörde ab. Die Bergbahnunternehmung wird dazu informieren, sobald die entsprechenden Grundlagen vorliegen. Die Engadin St. Moritz Mountains AG strebt einen möglichst reibungslosen weiteren 
Betrieb der touristisch wichtigen Infrastruktur auf dem Berg an.
 
Vom Ja zum Nein: Ein chronologischer Abriss der Geschehnisse. 
2014:
Nach dem positiven St. Moritzer Volksentscheid startete die Planung für den Ersatz der Signal 
Bahn.
2015:
Für den Bau und Betrieb einer 10er-Gondelbahn von St. Moritz-Bad nach Signal erfolgte im Mai 
2015 die Einreichung des Konzessions- und Plangenehmigungsverfahrens beim BAV – daraufhin 
gingen mehrere Einsprachen ein.
2018:
Am 28. März 2018 erteilte das BAV der Engadin St. Moritz Mountains AG die Konzession für 
den Bau und Betrieb der neuen Signal Bahn. Gegen diese Konzessionserteilung reichten zwei 
Stockwerkeigentümergemeinschaften sowie eine Liegenschaft beim Bundesverwaltungsgericht Anfang Mai 2018 Beschwerde ein.
2020:
Mit Urteil vom 2. September 2020 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden ab, 
woraufhin die drei Parteien mit ihren Einsprachen gegen den Bahn-Neubau im Oktober 2020 
vor das Bundesgericht zogen.
2023:
Mit Urteil vom 1. Mai 2023 heisst das Bundesgericht die Beschwerden gut, was nach 8 Jahren 
Planung und Kosten von rund 5 Millionen Franken für die Engadin St. Moritz Mountains AG 
nichts weniger bedeutet als: Alles auf Anfang.

 

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